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Die "geheime" Hausordnung des Max-Planck-Gymnasiums

Eine Hausordnung regelt den Alltag der Schulgemeinde. Sie müsste also jederzeit öffentlich zugänglich sein. Wie sollte man ihre Regeln auch sonst befolgen? Oder sie kritisieren? Am Max-Planck-Gymnasium läuft es anders ...

Die Hausordnung wird eigentlich im MPG-Planer1 abgedruckt. Anfang des Schuljahres 2024/25 wurde uns Eltern mitgeteilt, die Regeln zur Smartphonenutzung seien nochmal verschärft worden. Daher hätte die aktuelle Hausordnung es nicht rechtzeitig in den Druck2 geschafft. Uns wurde versprochen, die aktuelle Fassung zeitnah zu veröffentlichen. Was nicht passierte.

Knapp vier Monate später, am 15.12.2024, beschwerte ich mich über das Verhalten3 von Lehrkräften gegenüber Schülerinnen. In dem Kontext forderte ich die Schulleitung auch auf, mir die aktuelle Hausordnung der Schule zu schicken. Es folgte ein kurzer Mailaustausch. Meine wiederholte Bitte, mir die Hausordnung zur schicken, wurde konsequent ignoriert.

Am 05.01.25 stellte ich daher eine offizielle Anfrage4 an die Schule. Ja, ich musste wirklich eine Informationsfreiheitsanfrage stellen, um die Hausordnung sehen zu dürfen, an die mein Tochter sich halten soll. An dieser Stelle sollte ich wohl nochmal darauf hinweisen, dass in einem Rechtsstaat Gesetze, Regeln, ... veröffentlicht sein müssen, um gültig sein zu können.

Am 06.01.2025 und am 13.01.2025 erreichten mich unterschiedliche Versionen der Hausordnung, die aber alle ganz offensichtlich nie veröffentlicht wurden. Zum einen zeigen das die Metadaten der Dateien. Zum anderen läßt sich dank http://web.archive.org/ nachweisen, dass auf der Homepage ziemlich sicher im Jahr 2020 zum letzten Mal eine Hausordnung veröffentlicht wurde. Zumindest vor dem 27.01.2025. An diesem Tag wurde die aktuelle Version stillschweigend als Download zur Verfügung gestellt.

Aus dieser Antwort der Schule geht hervor, dass innerhalb von rund vier Monaten 70 Smartphones einbehalten wurden. Das ist grob eine Sanktionierung pro Schultag. Basierend auf Regeln, die nie veröffentlicht wurden und somit nicht gültig waren. In jedem anderen Kontext wäre so ein Vorgehen vollkommen indiskutabel. Aber mit Schüler*innen kann man sowas machen. Zumindest das Ministerium sieht darin genau so wenig ein Problem wie in der Verbreitung von Fake News.


  1. Der MPG-Planer ist eine Art Hausaufgabenbuch, das alle Schüler*innen bis einschließlich der 10. Klasse besitzen müssen. 

  2. Laut der Antwort auf meine Anfrage wurde die Hausordnung am 26.06.24 beschlossen. Zwischen dem Beschluss und dem Beginn des Schuljahres lagen also gut acht Wochen. 

  3. Ein Lehrer glaubte, seine Autorität durch Anschreien vor der Tür durchsetzen zu müssen. So laut, dass meine Tochter im Klassenraum alles deutlich hören konnte. Ein weiterer anwesender Lehrer sah keine Notwendigkeit, einzugreifen. Der Vorfall wurde von mehreren Schülerinnen gegenüber der Schule bestätigt. Stand heute hat die Schulleitung eine Stellungnahme verweigert. Man hatte mir ein persönliches Gespräch mit dem Lehrer angeboten. Warum auch immer!? 

  4. Schulen fallen unter das Informationsfreiheitsgesetz, d.h. man kann ihnen über FragDenStaat Anfragen schicken. Natürlich führt FragDenStaat nicht alle Schulen in der Datenbank. Auf Grund früherer Erfahrungen hatte ich das MPG vorsorglich schonmal hier eintragen lassen. 

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