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Memorandum zur Handynutzung in Schulen

Seit ein paar Monaten streite ich mich mit der Schulleitung des Max-Plack-Gymnasiums über die Regeln zur Handynutzung. Wobei wir uns eigentlich nicht wirklich streiten. Ich beschwere mich und die Schulleitung ignoriert mich, soweit es ihr eben möglich ist. Das führt schonmal zu absurden Situationen. Ich musste zum Beispiel eine IFG-Anfrage stellen, um die Hausordnung sehen zu dürfen.

Die Mittel, mit denen die Schulleitung ihre Interessen durchsetzt und die Verachtung, die man den Interessen der Jugendlichen entgegenbringt, sind für mich indiskutabel. Das Ministerium sieht im Vorgehen der Schule kein Problem, womit mir nur rechtliche Schritte bleiben.

Memorandum

Dr. Vivian Kube von km8.legal hat in meinem Auftrag ein Gutachten zum Thema "Handynutzung in der Schule" verfasst. Das Dokument steht hier zum Download bereit und kann mit entsprechender Quellenangabe gerne weitergegeben werden. Ein Zitat aus der Zusammenfassung:

Ein vollständiges Verbot der Handynutzung an Schulen ohne begleitendes pädagogisches Konzept ist verfassungsrechtlich nicht haltbar, da es mehrere Grundrechte verletzt. Während ein Nutzungsverbot während des Unterrichts zur Sicherstellung eines störungsfreien Ablaufs gerechtfertigt ist, geht ein darüberhinausgehendes Verbot zu weit.

Mich persönlich hat überrascht, welche Rechte Eltern haben und welche Bringschuld beim Bildungssystem liegt:

Zusammenfassend muss die schulische Erziehung daher zum einen auf einem pädagogischen Konzept beruhen und zum anderen Elternauffassungen, die von diesem Konzept abweichen, berücksichtigen. Sie müssen nicht notwendigerweise in die schulische Erziehung integriert werden, aus dem pädagogischen Konzept muss aber eine sinnvolle Auseinandersetzung mit Elternauffassungen erkennbar sein.

Weder in der allgemeinen öffentlichen Diskussion, noch an der Schule meiner Tochter ist mir bisher ein pädagogisches Konzept zum Thema Smartphones untergekommen. Zumindest keines, das auch nur einen Hauch von Wissenschaft als Grundlage hätte. Auch eine Auseinandersetzung mit Elternauffassungen findet nicht statt.

Meinungen, Interessen und Rechte junger Menschen gelten in Deutschland allgemein als nebensächlich und vernachlässigbar. So auch hier.

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